Externe Qualitätssicherung der
Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung (BQS)

 

Das BQS-Verfahren misst die Qualität von etwa 20% der Krankenhausbehandlungen

Grundlagen des Verfahrens

Zum Zeitpunkt der Berichterstellung liegen die Daten des Jahres 2008 vor, insofern ist – abweichend von allen anderen Berichtsteilen dieses Jahresberichtes – nicht das Jahr 2009, sondern das Jahr 2008 für diesen Datenbereich das Berichtsjahr. Die gesetzlich vorgeschriebene Externe stationäre Qualitätssicherung wurde im Berichtsjahr 2008 in Deutschland von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS, Sitz in Düsseldorf) zusammen mit den Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung durchgeführt. Daran müssen sich alle Krankenhäuser beteiligen, die für gesetzlich krankenversicherte Patienten zugelassen sind.

Das Verfahren misst die Qualität von etwa 20 Prozent der Krankenhausbehandlungen, und zwar überwiegend von Operationen. Dafür werden in 26 Leistungsbereichen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden, zu rund 200 Qualitätsindikatoren spezielle Aufzeichnungen geführt. Sie werden jährlich bundesweit zu einem Qualitätsreport zusammengefasst. Allerdings sind in diesem Report die Daten der einzelnen Krankenhäuser anonymisiert. Als Leser können Sie dort also die Qualität der Leistung eines bestimmten Hauses nicht erkennen. Die krankenhausindividuellen Daten waren der Öffentlichkeit in der Vergangenheit nicht zugänglich. Seit dem Jahr 2007 werden jedoch einige konkrete Ergebnisse zur Qualität öffentlich gemacht, indem die Krankenhäuser zur Veröffentlichung von insgesamt 26 ausgesuchten Qualitätsindikatoren verpflichtet werden.